DPAM | EU-Regulierung – was gibt’s Neues?
Ophelie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer von DPAM
- Überblick über geplante Änderungen bei der EU-Nachhaltigkeitsregulierung
Investmentfonds.de - Die Omnibus-I-Verordnung steht vor dem Inkrafttreten. Danach haben die Länder zwölf Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Für Artikel 4 gilt eine Frist bis zum 26. Juli 2028. Anleger sollten beobachten, wie ihr Land die Vorschriften anwenden – einige könnten Anforderungen hinzufügen.
Wichtige Änderungen
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU muss die Muttergesellschaft einen Umsatz von über 450 Millionen Euro in der EU erzielen; die Tochtergesellschaften/Niederlassungen über 200 Millionen Euro.Die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich Unternehmensnachhaltigkeit ist nun auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und über 1,5 Milliarden Euro Umsatz beschränkt. Strafen sind auf 3 % des weltweiten Umsatzes begrenzt. Ein Klimawandelplan wird nicht mehr gefordert, standardisierte EU-Haftungsregeln wurden gestrichen. Die Vorschriften müssen bis 26. Juli 2028in nationales Recht umgesetzt werden.
Die EU-Taxonomie gilt für dieselben Firmen wie die aktualisierten CSRD-Vorschriften. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro oder weniger können sich für eine eingeschränkte Taxonomie-Berichterstattung entscheiden. Diese Erleichterung könnte dazu führen, dass Anleger mit weniger Informationen auskommen müssen.
SFDR 2.0: Der aktuelle Stand
Bei der Transparenzverordnung SFDR 2.0 warten viele Unternehmen auf klarere Definitionen auf Ebene 1, bevor sie ihre Produkte neu zuordnen. Die Abstimmungen im EU-Parlament sind für die zweite Jahreshälfte angesetzt. Zu den wichtigsten offenen Fragen gehören die Schwellenwerte und die Kriterien für die einzelnen Produktkategorien.Mehrere Mitgliedstaaten drängen darauf, mehr Klarheit auf Ebene 1 zu schaffen, anstatt Kernkonzepte auf Ebene 2 zu verschieben – eine verständliche Reaktion auf die Erfahrungen mit der SFDR 1.0 und ihren komplexen Umsetzungsdetails.
Bei den Ausschlüssen und wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (PAI) geht es darum, ob nur die aktuellen Ausschlüsse der Paris Aligned Benchmark/Climate Transition Benchmark verwendet und inwieweit PAI beibehalten werden sollten. Zudem gibt es Vorschläge, Staatsschulden bei der Berechnung der Schwellenwerte als „neutral“ einzustufen.
Beim Thema Produktkategorien werden spezifische Definitionen und Kriterien für jede Produktkategorie diskutiert. Bei der Übergangskategorie wünschen sich die meisten Delegationen klare Definitionen auf Ebene 1, insbesondere für Begriffe wie „glaubwürdige“, „wissenschaftlich fundierte Ziele“ und „Engagement“. Die Kategorie „ESG-Grundlagen“ findet allgemeine Unterstützung, doch bestehen Bedenken hinsichtlich Greenwashing und unklarer Kriterien wie „nachgewiesene positive Erfolgsbilanz“. Die vorgeschlagenen Ansätze für die Kategorie „Nachhaltigkeit“ fanden Unterstützung, allerdings wird mehr Klarheit hinsichtlich „vergleichbarer Vermögenswerte“ gefordert.
Schlussfolgerungen
Das Thema ESG entwickelt sich weiter und passt sich an, teils unvorhersehbar. Anbieter müssen ihre Ziele im Blick behalten, ohne an veralteten Praktiken festzuhalten. Unklug wäre es, ESG gänzlich aufzugeben. Für digitale, wirtschaftliche und energetische Souveränität sind Fortschritte bei der Dekarbonisierung unerlässlich. Die Dynamik hinter den angestoßenen Veränderungen hält an, auch wenn Regulierungen beschränkt werden.- Ende der Nachricht
Die Aussagen einer bestimmten Person geben deren persönliche Einschätzung wieder (DPAM). Die zur Verfügung gestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Beratung dar (DPAM)
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Wie ist die Anlagestrategie der Experten aktuell?
Die INVEXTRA.COM AG hat bereits vor Monaten reagiert und die Investmaxx Stop&Go Depots ihrer Kunden in risikoärmere Anlagen umgeschichtet. „Wir beobachten die Märkte aktuell von der Seitenlinie und warten eine mögliche Korrektur ab. Erst wenn sich eine nachhaltige Lösung im Nahostkonflikt abzeichnet, werden wir wieder selektiv in Aktienmärkte einsteigen“, betont Tittes.
Das Unternehmen setzt bei seiner Vermögensverwaltung auf eine Behavioural-Finance-Strategie, die irrationale Verhaltensmuster von Anlegern und politischen Entscheidungsträgern systematisch berücksichtigt und daraus entstehende Preisanomalien gezielt nutzt, , um rechtzeitig auszusteigen aus Aktienmärkten oder später zu günstigeren Kursen wieder einzusteigen. So konnten die Investmaxx Stop&Go Offenisve Depots seit 1996 ein besseres Rendite-Risikoverhältnis erzielen als der Dax.
Diese Mitteilung stellt keine Anlageberatung dar. Eine persönliche und unabhängige Beratung erhalten Anleger ausschließlich im Rahmen einer qualifizierten Finanzberatung.
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Disclaimer: Diese Meldung ist keine Empfehlung zu einer Fondsanlage und keine individuelle Anlageberatung. Vor jeder Geldanlage in Fonds sollte man sich über Chancen und Risiken beraten und aufklären lassen. Der Wert von Anlagen sowie die mit ihnen erzielten Erträge können sowohl sinken als auch steigen. Unter Umständen erhalten Sie Ihren Anlagebetrag nicht in voller Höhe zurück. Die in diesem Kommentar enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Handel mit Anteilen an Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar.
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